Rückfallsrecht

Rückfallsrecht

Rückfallsrecht, der Satz des franz. Rechts, daß Geschenke des Aszendenten an den Deszendenten nach dessen kinderlosem Ableben an den ersten zurückfallen.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Rückfallsrecht — (Droit de retour), der im Code civil anerkannte Rechtssatz, wonach das von Aszendenten den ehelichen Deszendenten Geschenkte nach dem kinderlosen Ableben des Empfängers an den Geber zurückfällt …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Droit — (franz., spr. drŭá), Recht, Rechtswissenschaft; d. coutumier, Gewohnheitsrecht im Gegensatze zum d. écrit, geschriebenen Recht, worunter namentlich das römische Recht verstanden wird; droits civils, im französischen Rechte die Rechte, die nur dem …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rückfall — Rückfall, das Wiedereintreten einer Krankheit, kann erfolgen, wenn diese Krankheit bereits eben überwunden, also wirklich geheilt war (Rezidiv), oder wenn die im Schwinden begriffene Krankheit, also die Genesung, durch neue Schädlichkeiten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Retour — (franz., spr. tūr), die Rückkehr, Zurücksendung, Rückfahrt; im Deutschen vulgär oft als Adverb gebraucht für »zurück«. Droit de retour, s. Rückfallsrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gut (Subst.) — 1. Alles gut ist eines andern. – Petri, II, 7. 2. Altes Gut hinter rost gem Schloss macht neuen Adel mit blankem Tross. (Böhm.) 3. An eines Gutes Ansprach ist kein Verlust. – Klingen, 48 a, 1; Graf, 441, 332. Wer einen Rechtsanspruch an eine… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

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